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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Potsdam e.V. findest du hier .
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... eine Ausbildung die euch gut fordern kann
... auch mit nur einigen Modulen kannst du viel machen
... hast du die ersten 4 Module, also 401 - 404, dann hast du die Vorraussetzung für den Wasserretter (Modul 411) geschaffen
Mit der Basisausbildung Einsatzdienste erhält die Einsatzkraft eine fachübergreifende Grundlage an Informationen und Vorgehensweisen, die sie anschließend in einer fachspezifischen Ausbildung vertiefen kann. Der junge DLRG’ler wird mit der Basisausbildung Einsatzdienste zur Einsatzkraft für den Wasserrettungsdienst und den Katastrophenschutz. Er kann die Basisausbildung Einsatzdienste bereits im Alter von 12 Jahren ohne weitere Voraussetzungen beginnen.
Inhalte
Voraussetzungen
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Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, öffentliche Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das „Modul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
Inhalte
Voraussetzungen
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Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, oder Einsatztauchen eingesetzt wird, soll das Modul Schwimmen in fließenden Gewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
Inhalte
Voraussetzungen
Dokumente
Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das Modul Einsatz an Küstengewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
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Voraussetzungen
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Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.
Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.
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Voraussetzungen
Praktische Prüfungsleistungen
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